1. Bei der 1. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern ist unter der Verfahrensnummer SK 24 61 (Hauptdossier) ein Verfahren gegen A.________ (nachfolgend Gesuchstellerin) wegen Hinderung einer Amtshandlung hängig. Mit Gesuch vom 19. Juni 2024 stellte die Gesuchstellerin, vertreten durch Advokat Dr. B.________, den bedingt formulierten Antrag, der im Verfahren SK 24 61 zuständige Verfahrensleiter, Oberrichter C.________ (nachfolgend Gesuchsgegner 1), habe (wegen Anscheins der Befangenheit) in den Ausstand zu treten (pag. 1 ff.). Die 1. Strafkammer eröffnete in der Folge ein Ausstandsverfahren unter der Verfahrensnummer SK 24 285.