Der Gesuchsteller verlangt weiter die Einvernahme von F.________ des Bundesamtes für Gesundheitswesen, welcher Auskunft über die aktuelle Studienlage geben könne und damit das ganze Kartenhaus der angeblichen Reduktion der Ausbreitung der Pandemie durch das Maskentragen zusammenbrechen lasse. F.________ war dem Gesuchsteller seit der Schlichtungsverhandlung vom 28. September 2021 und damit im Zeitpunkt der erstinstanzlichen Hauptverhandlung bereits bekannt.