Das Narrativ der Covid-19-Pandemie könne er mit mittlerweile vorliegenden neuen Beweismitteln nachweisen. Zum Beleg für seine Ausführungen legte der Gesuchsteller dem Revisionsgesuch resp. der Replik u.a. folgende Unterlagen bei (pag. 5 und 46): - ein Exemplar des Buches I.________ (Buchtitel) von A.________ (GB 5) - ein Exemplar des Buches J.________ (Buchtitel) von A.________ (GB 6) - Bericht des Sachverständigenausschusses nach § Abs. 9 IFS, Evaluation der Rechtsgrundlage und Massnahmen der Pandemiepolitik (erschienen am 30. Juni 2022; GB 7)