9. Mit Replik vom 11. August 2024 stellte der Gesuchsteller die nachfolgenden Verfahrensanträge (pag. 41 ff): 1. Die Auskunftsperson F.________ des Bundesamtes für Gesundheitswesen, anwesend an der Schlichtungsverhandlung vom 28. September 2021 (BO 8) sei zwecks Feststellung der Studienlage der asympthomatischen Ansteckungen der Sars-Cov-2 Viren unter Beisein des Verurteilten einzuvernehmen. 2. Das neu erschiene Buch vom renomierten HNO-Arzt G.________, H.________(Buchtitel) ist als Beweismittel in die Akten aufzunehmen (Punkt 7, Materielles, Prüfung Sachverhalt)