Vorsorgliche Massnahmen seien vorerst nicht zu treffen (pag. 23). 4. Die Akten i.S. PEN 22 30 gingen am 10. Juli 2024 beim Obergericht ein (pag. 26). 2 5. Der Generalstaatsanwaltschaft (nachfolgend: Gesuchsgegnerin) und der Vorinstanz wurde mit Verfügung vom 11. Juli 2024 Frist zur Einreichung einer Stellungnahme zum Revisionsgesuch gesetzt (pag. 27).