C.________, schuldig. In Anwendung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen verurteilte es den Gesuchsteller unter Kostenfolge zu einer Übertretungsbusse von CHF 400.00 (zum Ganzen siehe unpaginierte Akten PEN 22 30). 2. Der Gesuchsteller wandte sich mit Eingabe vom 27. Juni 2024 an das Obergericht des Kantons Bern. Die Eingabe wurde betitelt mit «Antrag auf Revision Strafverfahren PEN 22 30» und «Eventuel-Beschwerde wegen Rechtsverweigerung im Betreibungsverfahren». Der Gesuchsteller stellte die nachfolgenden Anträge (pag. 1 f.): 1. Das Betreibungsverfahren D.________ gegen den Antragsteller sei provisorisch zu sistieren.