1. Das Regionalgericht Emmental-Oberaargau (nachfolgend: Vorinstanz) erklärte A.________ (nachfolgend: Gesuchsteller) mit Urteil vom 1. September 2022 (Verfahren PEN 22 30) der Widerhandlung gegen die Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie durch unbefugtes Nichttragen einer Gesichtsmaske im öffentlichen Verkehr, begangen am 28. Oktober 2021 zwischen B.________ und C.________, sowie der Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über die Sicherheitsorgane der Transportunternehmen im öffentlichen Verkehr, begangen am 28. Oktober 2021 zwischen B.________ und C.________, schuldig.