Seine Ehefrau hingegen ist nicht mehr erwähnt (pag. 130). Gemäss Erhebungsformular wirtschaftliche Verhältnisse vom 19. Juni 2023 sowie Aussagen des Beschuldigten anlässlich der erstinstanzlichen Hautverhandlung vom 16. Februar 2024 ist die Ehefrau des Beschuldigten bereits pensioniert und erzielt ein monatliches Einkommen von CHF 3'000.00 bis CHF 3'500.00 (pag. 10 und pag. 64, Z. 16 ff.). Daraus resultiert ein Zuschlag von CHF 272.90. Unter Gewährung eines 14 Pauschalabzuges von 20 % resultiert damit ein Tagessatz in der Höhe von CHF 60.00.