es ist vom Einkommen auszugehen, das dem Täter durchschnittlich pro Tag zur Verfügung steht resp. zur Verfügung stehen könnte (Urteil des BGer 66_900/2020 vom 1. Oktober 2020 E. 2.2). Gemäss Erhebungsformular wirtschaftliche Verhältnisse vom 7. September 2024 betrug das geschätzte Einkommen des Beschuldigten im Jahr 2024 rund CHF 27'000.00 (pag. 130). Dies entspricht einem monatlichen Einkommen von CHF 2'250.00. Seine Ehefrau hingegen ist nicht mehr erwähnt (pag.