Seine aktuellen Verhältnisse haben sich seit der vorinstanzlichen Hauptverhandlung nicht markant geändert. Weiter ist von einer durchschnittlichen Strafempfindlichkeit auszugehen. Die Täterkomponenten sind gesamthaft neutral zu werten. 20. Fazit Zusammenfassend ist für den Schuldspruch wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln eine Strafe von 12 Strafeinheiten angemessen.