Gemäss Richtlinien für die Strafzumessung des Verbands Bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (VBRS-Richtlinien) ist für eine grobe Verkehrsregelverletzung durch Nichtwahren eines ausreichenden Abstandes beim Hintereinanderfahren auf Autobahnen und Autostrassen eine Sanktion von mindestens 12 Strafeinheiten sowie eine Verbindungsbusse von mindestens CHF 500.00 vorgesehen (VBRS-Richtlinien, S. 23). Mit Blick auf das Verschlechterungsverbot (vgl. E. I.7. hiervor) erübrigen sich vorliegend weitere Ausführungen zur Strafart.