Auch wenn nur auf einer Strecke von rund 100 Metern eine massive Unterschreitung des Mindestabstandes erwiesen ist, wurde der Mindestabstand auf der gesamten Strecke von rund 300 Metern nicht eingehalten. Die Geschwindigkeit des Beschuldigten betrug 118 km/h, was einen nicht unerheblichen Einfluss auf den Bremsweg hat.