BGE 131 IV 133 E. 3.1.). Es sind die Strassen-, Verkehrs- und Sichtverhältnisse sowie die Beschaffenheit der beteiligten Fahrzeuge zu berücksichtigen (Urteil BGer 6B_1037/2020 vom 20.12.2021 E. 1.3.1). Was unter einem "ausreichenden Abstand" zu verstehen ist, hängt demnach von den gesamten Umständen ab. Im Sinne von Faustregeln stellt die Rechtsprechung für Personenwagen auf die Regel "halber Tacho" und die "Zwei-Sekunden"-Regel ab.