Ob eine wichtige Verkehrsvorschrift verletzt wird, hängt aber nicht nur von der Art der Verkehrsregel ab, sondern auch von den konkreten Umständen, unter denen sie verletzt wird. Eine klare Regel, welcher Abstand als genügend angeschaut werden kann, welcher Abstand als leichte und welcher als grobe Verkehrsregelverletzung zu würdigen ist, gibt es nicht (vgl. Weissenberer Philippe, Kommentar Strassenverkehrsgesetz und Ordnungsbussengesetz mit Änderungen nach Via Sicura, Rz. 58 und 59 zu Art. 34; BGE 131 IV 133 E. 3.1.).