15. Grobe Verkehrsregelverletzung (Art. 90 Abs. 2 SVG) 15.1 Objektiver Tatbestand 15.1.1 Theoretische Grundlagen Die Vorinstanz hat die theoretischen Grundlagen zum objektiven Tatbestand der groben Verkehrsregelverletzung durch Nichteinhalten eines ausreichenden Abstandes ausführlich und zutreffend dargelegt (pag. 89 ff.; S. 8 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung).