14. Beweisergebnis Nach dem Gesagten erachtet die Kammer den Sachverhalt gemäss Strafbefehl vom 10. Juli 2023 als erstellt. Der Beschuldigte fuhr auf einer Strecke von mindestens 100 Metern mit einer Geschwindigkeit von 118 km/h und einem Abstand von 18.8 Metern hinter einem Personenwagen her. Die Wetter- und Sichtverhältnisse waren gut und die Autobahn war trocken sowie mittelmässig befahren. III. Rechtliche Würdigung