61, Z. 32) decken sich mit den Videoaufnahmen (pag. 37) und dem Messprotokoll, auf dem beim Wetter im Kästchen «bedeckt» und bei Fahrbahn im Kästchen «trocken» ein Kreuz gesetzt wurde (pag. 35). Auch wenn die Frage der erhöhten abstrakten Gefahr in der rechtlichen Würdigung zu behandeln sein wird (vgl. E. III.15.1 hiernach), ist bereits an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass auf eine überraschend eintretende Situation bei zu nahem Auffahren nicht mehr rechtzeitig reagiert werden kann.