7 können, sofern er dies gewollt hätte (vgl. pag. 37), da sich dort andere Fahrzeuge befanden und dementsprechend nicht genügend Platz für einen Spurwechsel vorhanden war (vgl. pag. 37). Zutreffend ist hingegen die Auffassung des Beschuldigten, wonach das Wetter und die Lichtverhältnisse zum massgeblichen Zeitpunkt gut gewesen sind. Die diesbezüglichen Aussagen des Beschuldigten (pag. 61, Z. 32) decken sich mit den Videoaufnahmen (pag.