nehmer schuf, was sie zumindest in Kauf nahm oder grobfahrlässig tat. 10. Unbestrittener / bestrittener Sachverhalt Unbestritten ist, dass der Beschuldigte am 20. April 2023 um 10:30 Uhr auf der Autobahn A6 Süd R, Rubigen, Rubigen – Kiesen, mit dem Personenwagen (BE ________), und einer Geschwindigkeit von 118 km/h sowie einem Abstand von 18.8 Metern hinter einem anderen Fahrzeug herfuhr (pag. 61, Z. 23 ff.; pag. 138). Bestritten sind hingegen die zeitliche Dauer und die Distanz sowie die äusseren Umstände (pag. 138).