6. Anträge des Beschuldigten In der schriftlichen Berufungsbegründung vom 30. September 2024 stellte der Beschuldigte die folgenden Anträge (pag. 136): 1. Der Beschuldigte/Berufungsführer, Herr A.________, sei freizusprechen vom Vorwurf der Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz, angeblich begangen am 20. April 2023 auf der Autobahn A6 Süd Rubigen – Kiesen, durch grobe Verkehrsregelverletzung (Nichtwahren eines ausreichenden Abstandes beim Hintereinanderfahren). 2. Die erstinstanzlichen Verfahrenskosten seien dem Kanton Bern aufzuerlegen.