3 5. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Es wurden von Amtes wegen ein Strafregisterauszug (datierend vom 10. September 2024; pag. 131), ein Bericht über die wirtschaftlichen Verhältnisse (datierend vom 7. September 2024; pag. 129 ff.) sowie ein ADMAS-Auszug (datierend vom 10. September 2024; pag. 132 f.) eingeholt (pag. 124 f.). Diese wurden dem Beschuldigten am 10. September 2024 in Kopie zugestellt (pag. 134).