3. Schriftliches Verfahren Das schriftliche Verfahren wurde mit Verfügung vom 28. August 2024 angeordnet; die Kammerbesetzung wurde bekanntgegeben und es wurden von Amtes wegen Beweisergänzungsmassnahmen angeordnet (pag. 124 f.). Am 30. September 2024 reichte der Beschuldigte fristgerecht die Berufungsbegründung ein (pag. 135 ff.), woraufhin die Verfahrensleitung mit Verfügung vom 1. Oktober 2024 das schriftliche Urteil in Aussicht stellte (pag. 145 f.).