1. Zu einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu CHF 80.00, ausmachend total CHF 800.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 2. Zu einer Verbindungsbusse von CHF 500.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 2 Tage festgesetzt. 3. Zur Bezahlung der Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 1’900.00. [Tabelle Verfahrenskosten] Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduziert sich die Gebühr um CHF 800.00. Die reduzierten Verfahrenskosten betragen damit CHF 1'100.00. II. Weiter wird verfügt: