Rechtsanwalt B.________ reichte seine Honorarnote, datiert auf 4. März 2025, anlässlich der Berufungsverhandlung vom 3. März 2024 ein. Exkl. Verhandlungsdauer macht er darin einen Stundenaufwand von 9.67 Stunden sowie Auslagen von CHF 408.50 (inkl. Reisezuschlag) geltend (pag. 1005 ff.). Dies erscheint der Kammer angemessen. Unter Berücksichtigung der effektiven Dauer der Berufungsverhandlung von total 5 Stunden beläuft sich der zu entschädigende Aufwand auf 14.67 Stunden.