In erster Instanz Die Vorinstanz erachtete den von Rechtsanwalt B.________ geltend gemachten Aufwand von 27.37 Stunden exkl. Verhandlungsdauer und CHF 1'159.20 Auslagen inkl. Reisezuschlag als angemessen, wobei sie den Stundenaufwand um die Dauer der Hauptverhandlung ergänzte. Die Honorarfestsetzung blieb unangefochten und erscheint angemessen. Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt B.________ für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten vor erster Instanz mit CHF 7'964.40. Die Rückzahlungspflicht entfällt. 14.3 Im Berufungsverfahren Rechtsanwalt B.__