Das könne sie nicht vorhersagen, wie lange dies dauern werde. Wenn der Verlauf günstig sei, könne man das Setting lockern, zunächst in kleinen Schritten, so dass das Setting immer mehr geöffnet werde. Auch schon im Hinblick auf die weitere Zukunft dieser stationären Massnahme müsse diese bei günstigem Verlauf nicht dauerhaft in einer forensischpsychiatrischen Klinik erfolgen. Es könne bspw. ein Übertritt in ein forensisches Wohnheim erfolgen und dann könne später vom forensischen Wohnheim weiter geöffnet werden. Das hange aber vom Verlauf ab und könne sie nicht vorhersagen (pag. 551 Z. 36 ff.).