Zudem sollten regelmässige Abstinenzkontrollen erfolgen und bei Rückfällen die Therapie nicht abgebrochen werden. Insgesamt sollte die Behandlung sowohl störungsspezifisch als auch deliktorientiert ausgerichtet und zudem langfristig angelegt sein. Durch eine erfolgreiche und überdauernde Therapie könne der Gefahr neuerlicher Straftaten begegnet werden. Den verbessernden Effekt einer Therapie näher bzw. präzise zu quantifizieren, erscheine generell schwierig (pag. 419 f.). Anlässlich der vorinstanzlichen Hauptverhandlung führte die Sachverständige aus, die Dauer der stationären Massnahme hänge vom Verlauf ab. Das könne sie nicht vorhersagen, wie lange dies dauern werde.