Im forensisch-psychiatrischen Gutachten wird u.a. ausgeführt, die Behandlung sollte langfristig angelegt und auch auf die Bearbeitung der Delinquenz ausgerichtet sein sowie Massnahmen zur beruflichen Rehabilitation beinhalten. Die empfohlene Psychopharmakotherapie sollte langfristig erfolgen und begleitet werden von regelmässigen Serumspiegelkontrollen.