777 f., pag. 788 ff., pag. 799 ff. und pag. 977 f.), zumal die Kompetenz und Zielsetzung der KESB in Bezug auf Massnahmen eine andere ist als im Strafverfahren. Wenn während des aktuellen ambulanten Settings bis heute auch kein Rückfall beobachtet werden konnte, so fehlt es dem aktuellen Setting doch an der nun bereits über mehrere Jahre hinweg gescheiterten Durchsetzung der Drogenabstinenz, der engmaschigen Kontrolle der Medikamenteneinstellung und -compliance sowie der fokussierten und zeitintensiven Psychotherapie. Nur mit einer stationären Massnahme lassen sich diese Ziele beim Beschuldigten nachhaltig durchsetzen.