997 Z. 1 ff.). Vor diesem Hintergrund überrascht es nicht, dass die Anzahl der Behandlungen immer weiter reduziert wurde und diese zurzeit nur noch alle vier Wochen stattfinden. Insgesamt erscheint die aktuelle Therapie mit der Generalstaatsanwaltschaft klar ungenügend und es bedarf einer deutlich engmaschigeren Betreuung. Daran ändert im Einklang mit der Generalstaatsanwaltschaft nichts, dass die KESB ihre am 23. Juni 2022 angeordneten Massnahmen fortlaufend gelockert hat (vgl. pag. 755 ff., pag. 770 ff., pag. 777 f., pag. 788 ff.