Trotz diesen Beteuerungen und obwohl erstinstanzlich eine stationäre therapeutische Massnahme angeordnet worden war, setzte er seinen Konsum zunächst fort. Erst seit Dezember 2024 – mithin wenige Monate vor der Berufungsverhandlung – will er nun wieder abstinent von Amphetaminen sein. Bezüglich THC bestritt der Beschuldigte nicht, zwischendurch noch einen Zug zu nehmen, wenn ihm dies angeboten werde (vgl. pag. 997 Z. 35 f.). Dass selbst die erstinstanzliche Anordnung einer stationären therapeutischen Massnahme nicht ausreichte, um beim Beschuldigten eine stabile Abstinenzmotivation auszulösen, zeigt die Grenzen des aktuellen ambulanten Settings eindrücklich auf.