Im aktuellen ambulanten Setting sei zudem sehr problematisch, dass die psychiatrischen Konsultationen [nur] alle drei bis vier Wochen stattfinden würden. Das sei absolut unzureichend, um in dieser Zeit eine Zustandsverschlechterung zu erkennen (p. 551 Z. 16 ff.). Zusammengefasst ist die stationäre therapeutische Massnahme erforderlich, um der Gefahr weiterer mit der psychischen Störung der Beschuldigten in Zusammenhang stehender Verbrechen und Vergehen zu begegnen. Eine ambulante Behandlung kommt hingegen nicht in Betracht.