Auch deshalb müsse die stationäre Massnahme am Anfang im geschlossenen Setting ausgestaltet werden. Dort könne störungsorientiert die Medikation angepasst und die Abstinenz gesichert werden. Gleichzeitig könne auch Motivationsarbeit bezüglich dauerhafter Abstinenz geleistet werden. Schliesslich sei auch deliktsorientiert zu arbeiten: Dabei könne nochmals der Verlauf des Delikts, die Risikofaktoren sowie die Schutzmechanismen besprochen werden (vgl. p. 551 Z. 22 ff.; vgl. auch p. 551 Z. 6 ff.). Im aktuellen ambulanten Setting sei zudem sehr problematisch, dass die psychiatrischen Konsultationen [nur] alle drei bis vier Wochen stattfinden würden.