___ (Ortschaft) zur Folge hätte (vgl. p. 540 Z. 10 ff.). Die Gutachterin hielt dazu fest, es benötige die Einstellung einer suffizienten neuroleptischen Medikation und es sollte, da sich der polyvalente Suchtmittelkonsum bei Personen mit einer schizophrenen Psychose negativ auf den klinischen Verlauf und die Prognose auswirken könne, eine dauerhafte Abstinenz angestrebt werden. Die Erfolgsaussichten, eine solche im ambulanten Rahmen zu erreichen und zu sichern, werde, vor allem auch im Hinblick auf die (vorerst noch) nicht vorhandene Abstinenzbereitschaft des Beschuldigten als äusserst gering beurteilt.