_ legte diesbezüglich indes schlüssig und nachvollziehbar dar, dass es bei Betroffenen mit Schizophrenie häufig der Fall sei, dass zunächst keine Krankheitseinsicht vorhanden sei, diese aber durch die Therapie mehr und mehr komme und an der Einsichtsfähigkeit auch gearbeitet werden könne. Der Umstand, dass jemand nicht einsichtsfähig sei, spreche nicht dagegen, eine Therapie zu machen (vgl. p. 552 Z. 9 ff.). Unter Würdigung des Gutachtens sowie der Aussagen des Beschuldigten und der Gutachterin ist folglich davon auszugehen, dass eine grundsätzliche Therapiebereitschaft besteht, wenn auch die Krankheitseinsicht noch nicht vollständig vorhanden ist.