22 remittiert sei und weiterhin ein Suchtmittelkonsum bestanden habe (vgl. p. 550 Z. 30 ff.). Die einzige Möglichkeit, die Abstinenz zu gewährleisten und zusätzlich auch die Medikation anzupassen, biete ein enges, stationäres Setting. Zunächst brauche es ein geschlossenes Setting, um die Abstinenz zu gewährleisten, um an der Suchtmittelproblematik intensiv arbeiten zu können und um die Medikation anzupassen. Bei gutem Verlauf könne dieses Setting relativ zügig gelockert werden (vgl. p. 551 Z. 1 ff.).