Nach erfolgreicher Anpassung der Medikation und Remission der psychotischen Symptomatik, erfolgter Entzugs- und Entwöhnungstherapie sowie Erreichen einer stabilen Abstinenzmotivation und Erarbeitung von Frühwarnzeichen könnte, ggf., sofern die Bereitschaft besteht, einer Tagesstruktur und Beschäftigung nachzugehen, ein Übertritt in ein forensisches Wohnheim wie etwa das V.________ erfolgen. Somit sei eine stationäre Behandlung nach Art. 59 StGB am besten geeignet, den therapeutischen Erfordernissen gerecht zu werden und die Legalprognose zu verbessern (p. 421).