Angesichts des aktuellen Zustandsbildes des Beschuldigten und des weiterhin bestehenden polyvalenten Suchtmittelkonsums erachtet die Gutachterin – im Gegensatz zu einer ambulanten Behandlung – eine stationäre Behandlung, zunächst in einer spezialisierten forensischen Klinik, besser geeignet, um den therapeutischen Erfordernissen gerecht zu werden und die Legalprognose zu verbessern (p. 413). Im Rahmen einer stationären Behandlung könne in einer zunächst spezialisierten Einrichtung die Anpassung und Sicherstellung der medikamentösen Behandlung ohne Zeitdruck erfolgen