Durch die Behandlung lässt sich ferner der Gefahr weiterer damit in Zusammenhang stehender Delikte begegnen. Angesichts des aktuellen Zustandsbildes des Beschuldigten und des weiterhin bestehenden polyvalenten Suchtmittelkonsums erachtet die Gutachterin – im Gegensatz zu einer ambulanten Behandlung – eine stationäre Behandlung, zunächst in einer spezialisierten forensischen Klinik, besser geeignet, um den therapeutischen Erfordernissen gerecht zu werden und die Legalprognose zu verbessern (p. 413).