Zudem sollten regelmässige Abstinenzkontrollen erfolgen und bei Rückfällen die Therapie nicht abgebrochen werden (p. 419). Die Gutachterin empfiehlt nach Remission der psychotischen Symptomatik und erreichter und stabiler Suchtmittelabstinenz zudem eine erneute ADHS-Abklärung (in einer auf ADHS spezialisierten Sprechstunde). Sollte die Diagnose einer ADHS bestätigt werden, sollte eine leitliniengerechte Therapie mit multimodaler Behandlung erfolgen.