Der Beistand beantrage der KESB deshalb die Aufhebung der Beistandschaft (pag. 748 ff.). Soweit ersichtlich erging diesbezüglich noch kein Entscheid der KESB. Insgesamt sind somit die von der Sachverständigen als drei wichtigste Risikofaktoren bezeichnete Themen trotz einer gewissen Verbesserung der Umstände weiterhin vorherrschend: a)