Jedenfalls erachtet die KESB die Verbesserung im Verhalten des Beschuldigten nicht als derartig, dass sie einer Lockerung der Massnahmen hin zur Freiwilligkeit der wöchentlichen Medikamentenabgabe zustimmte. Konkret lässt sich dem Entscheid entnehmen, Gespräche seien situativ nur bedingt möglich und würden von der Schlafqualität des Beschuldigten abhängen, er sei im Denken weiterhin teilweise umständlich und ausschweifend, sei aber insgesamt strukturierter und alltagsnaher, leide unter Stimmenhören gemäss eigenen Angaben nur unter Konsum von Amphetamin und wolle mehr Verantwortung übernehmen (pag. 977; vgl. auch Bericht der Spitex O.________ vom 11. Dezember 2024, pag.