Ähnliches scheint auch aus dem neuesten Entscheid der KESB vom 26. Februar 2025 anlässlich der halbjährlichen Überprüfung der derzeitig laufenden ambulanten KEBS-Massnahmen hervorzugehen. Jedenfalls erachtet die KESB die Verbesserung im Verhalten des Beschuldigten nicht als derartig, dass sie einer Lockerung der Massnahmen hin zur Freiwilligkeit der wöchentlichen Medikamentenabgabe zustimmte.