Beim letzten Termin habe er aber einen Abstinenzwunsch geäussert. So habe er angegeben, seit Dezember 2024 weder THC noch Amphetamine mehr konsumiert zu haben (pag. 723). Hinsichtlich dieser neusten Beteuerung des Beschuldigten liegt bisher nur ein Lippenbekenntnis vor: Abstinenzkontrollen werden durch die Klinik offenbar weiterhin nicht durchgeführt, was damals damit begründet wurde, der Beschuldigte sei nicht bereit, auf Drogen zu verzichten, so dass auch Abstinenzkontrollen keinen Sinn machen wür-