Die Schizophrenie sei vorliegend nicht remittiert und es bestehe weiterhin Suchtmittelkonsum. Mit dem aktuellen, ambulanten Setting könne einerseits die Abstinenz nicht zuverlässig herbeigeführt und andererseits weder die Medikation angepasst noch eine Zustandsverschlechterung (rechtzeitig) erkannt werden (pag. 550 Z. 31 ff. und pag. 551 Z. 1 ff.). Gemäss dem aktuellsten Verlaufsbericht vom 17. Februar 2025 haben sich die Umstände höchstens minim verbessert. So berichten die Ärzte von unverändert zuverlässigem und kooperativem Verhalten des Beschuldigten in Bezug auf die ambulanten Termine, die wöchentliche Medikamentenabgabe und die Einhaltung der tagesstrukturierenden Beschäftigung.