grössten Risikofaktoren (vgl. p. 549 Z. 38 f.). Das Risiko sei hoch, dass es zu einer Exazerbation mit akut psychotischer Symptomatik komme und aufgrund der nicht adäquat wahrgenommenen Realität auch nicht mehr adäquat gehandelt werde. Damit sei auch das Risiko, dass etwas Ähnliches wieder passiere, erhöht (vgl. p. 550 Z. 21 ff.). Das Gutachten sowie die Ausführungen der Sachverständigen anlässlich der Hauptverhandlung legen für das Gericht schlüssig dar, dass bei einer Belassung im aktuellen Setting ein hohes Rückfallrisiko für einschlägige Delinquenz besteht. Damit fehlt es an einer günstigen Prognose respektive ist von einer schlechten Legalprognose auszugehen.