Im Fall einer adäquaten Betreuung durch Fachpersonal sowie einer zuverlässigen und kontrollierten Einnahme einer (suffizienten) antipsychotischen Medikation, verbunden mit einer Abstinenz von psychotropen Suchtmitteln, sei das Risiko für erneute Brandlegungen als eher gering anzusehen (p. 411). Auch anlässlich der Hauptverhandlung vom 30.04.2024 bestätigte Dr. med. H.________ das Vorliegen eines hohen Rückfallrisikos (vgl. p. 550 Z. 21 ff.), zumal die Schizophrenie nicht remittiert sei. Es seien nach wie vor Symptome der Schizophrenie vorhanden und die [aktuelle] Medikation sei als insuffizient zu bezeichnen (p. 549 Z. 37 f.). Hinzu komme der Suchtmittelkonsum; das seien die drei