Zudem könne es unter ungünstigen Umständen (erneute psychotische Dekompensation, unzureichendes Ansprechen auf Psychopharmakotherapie, verminderte Therapiebereitschaft) gegebenenfalls zu weiteren Straftaten (auch zu Delikten mit Gewaltanwendung) kommen. An dieser Stelle sei festzuzuhalten, dass es eine starke Evidenz dafür gebe, dass Schizophrenie das Risiko für Gewalttaten erhöhe. Im Fall einer adäquaten Betreuung durch Fachpersonal sowie einer zuverlässigen und kontrollierten Einnahme einer (suffizienten) antipsychotischen Medikation, verbunden mit einer Abstinenz von psychotropen Suchtmitteln, sei das Risiko für erneute Brandlegungen als eher gering anzusehen (p. 411).