19 könne nicht ausgeschlossen werden, dass der Explorand erneut in eine tiefe Verzweiflung gerate und mit Wut und destruktiven Handlungen reagiert, womit auch ein erhöhtes Risiko für erneute Brandlegungen bestehe. Zudem könne es unter ungünstigen Umständen (erneute psychotische Dekompensation, unzureichendes Ansprechen auf Psychopharmakotherapie, verminderte Therapiebereitschaft) gegebenenfalls zu weiteren Straftaten (auch zu Delikten mit Gewaltanwendung) kommen.