Gemäss ambulantem Behandler halte der Beschuldigte die ambulanten Termine ein (p. 410 f.). Zusammenfassend sowie in Würdigung und unter einzelfallbezogener Gewichtung aller prognoserelevanten Kriterien müsse davon ausgegangen werden, dass, vor allem im Fall einer insuffizienten psychopharmakologischen Behandlung der paranoiden Schizophrenie mit weiterhin bestehenden psychotischen Symptomen und fortgesetztem polyvalentem Suchtmittelkonsum, ein hohes Risiko für eine Exazerbation der psychotischen Symptome bestehe. Bei einer nochmaligen Dekompensation